4. Der Dienstherr bezahlt keine KK-Beiträge, sondern 70 % der Behandlungskosten. Ist man nicht krank, entstehen keine Kosten für die Dienstherren. 5/x
3. Bei der GKV gibt es keine Risikozuschläge und auch keinen Ausschluss von Leistungen, bei Vorerkrankungen. 4/x
2. Als Pensionär muss ich meine Krankenkasse selbst bezahlen (30 % einer Vollversicherung). Hinzu kommen kann ein Risikozuschlag 10–20 %, bei mir ADHS mit 20 %, oder ein Ausschluss von Leistungen, bei mir Pollenallergie – die Behandlung/Medis dafür trage ich selbst. 3/x
1. Die Pension wird schon immer voll versteuert. Bis 2004 waren nur 27–35 % der Renten überhaupt steuerpflichtig. Seit 2005 sind alle steuerpflichtig (50 % der Rente) und steigt an. (Eintritt 1.1.24 = 83 %) 2/x
Huhu, hier ein Beamter! Grundsätzlich hätte ich nichts gegen eine Zusammenlegung. Was mir an der Sache zu kurz kommt: 1/x
Abwarten. Noch 16 Jahre.
Natürlich könnten Beamte auch einzahlen. Aber was ist mit denen die schon jahrelang verbeamtet sind? Es würde Sinn machen, wenn neue Anwärter, ab einem bestimmten Eintrittsdatum, einzahlen müssten. Beispiel: Beamte auf Probe mit Diensteintritt zum 01.01.2025
Ich bekomme als Beamter keine Fahrkarte bezahlt. Es gab mal einen Zuschuss, ist mit dem D-Ticket weggefallen.
Meine Ausbildungszeit (09/89 bis 01/93) und die Zeit als Angestellter (öD) 01.07.1993 bis 31.12.1993 wird nicht berücksichtigt bzw. vom Ruhegehalt abgezogen, da bei 71,75 % gedeckelt wird.
Es ist etwas komplizierter. Ich bin seit 01.07.1993 im öD und seit 30 Jahren Beamter (01/94). Ich war 19 Jahre alt. Für max. 71,75 % Pension benötigt man 40 Dienstjahre. Ich komme aber auf 46,84 Jahre –> 6,8 Jahre werden gar nicht angerechnet.