P.P.S.: Ihr dürft zweimal raten, was die Taliban mit einem Mann machen, der dem Islam abschwört und bei Christen Schutz sucht. Ich sag nur: Apostasie. Das ist ein klarer Asylgrund laut Genfer Flüchtlingskonvention. Aber wir behandeln Flüchtlinge ja „viel besser als alle anderen Staaten“ 😶
Also Armut und Krieg sind schon ein großer Zwang. Und Krieg ist sogar ein Asylgrund.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat beschlossen: Afghanin zu sein genügt als Asylgrund. Grund ist der menschenrechtsverletzende Umgang der Taliban mit Frauen. www.lto.de/recht/nachri...
Für den Erfolg des Asylantrags reicht dem EuGH die Angabe von Geschlecht und Staatsangehörigkeit. Eine weitergehende Einzelfallprüfung findet nicht statt.
Irgendwie schon krass, dass frau bis zum EuGH klagen muss, um feststellen zu lassen, dass es einen Asylgrund darstellt, wenn frau aus einem Land flieht, in dem frau in jeglicher Hinsicht rechtlos und dem Willen (Belieben) von Männern unterworfen ist:
Das ist ein wegweisendes Urteil für geflüchtete Frauen und Mädchen in Europa und künftige weibliche Geflüchtete: Afghanistan ist so schlimm, dass unabhängig von der individuellen Situation ein Asylgrund anzunehmen ist. Nehmt das, Abschiebungsbefürworter! www.tagesschau.de/ausland/euro...
Der Europäische Gerichtshof hat den Schutz von afghanischen Frauen gestärkt: Die Repressionen des Taliban-Regimes seien so massiv, dass sie grundsätzlich als Verfolgte gelten. Damit stehe ihnen in der...
EuGH-Entscheidung Urteil: Afghanin zu sein, reicht als Asylgrund Seit der Machtübernahme durch die Taliban leben die Frauen in Afghanistan unter Verfolgung. Zu diesem Urteil kommt der EuGH. Das kann eine Anerkennung als Flüchtling rechtfertigen.
Seit der Machtübernahme durch die Taliban leben die Frauen in Afghanistan unter Verfolgung. Zu diesem Urteil kommt der Europäische Gerichtshof.
Es geht nicht um Generalverdacht, sondern schlimme Probleme (👇🏻) & deren Verharmlosen (Roth eben). Es will auch niemand Asyl abschaffen. Aber Stop der Illegalen, Vollstreckung der Ausreisepflicht bei Fehlen/Wegfall Asylgrund, Umsetzung des Dublin-EU-Verteilungsrechts & eine bindende Wertegausordnung