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FTfraut.bsky.social

sich jetzt nicht, als würde der alleinige Herz- Kreislaufstillstand ausreichen.

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DLdaluc.bsky.social

Aber nur zur Info, z.B. mal das Vorgehen aus der Schweiz: www.bag.admin.ch/bag/de/home/...

Wenn der Tod nach einem anhaltenden Kreislaufstillstand eintritt, muss in der Schweiz zuerst der Kreislaufstillstand mittels Echokardiographie (Ultraschall des Herzens) nachgewiesen werden. Nach einer Wartezeit von mindestens fünf Minuten wird mit mehreren klinischen Tests festgestellt, ob die Funktionen von Gehirn und Hirnstamm ausgefallen sind.
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Ttozinameran.bsky.social

"Andere Länder" sind zum Beispiel Österreich. Das ist die dortige Empfehlung zur Feststellung des Hirntods durch Kreislaufstillstand. Die stellen also nach Kreislaufstillstand nur nach einem anderen Protokoll den Hirntod fest. transplant.goeg.at/sites/transp...

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Mmrsblaubeere.bsky.social

Ok. Aber im Extremfall könnte es theoretisch dazu kommen, dass man mit einem wie auch immer noch recht funktionsfähigem Hirn und Kreislaufstillstand seine Organe spenden würde, die Gefahr wäre höher als bei der jetzigen Regelung, oder?! Das würde mir schon Angst machen.

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FCfrolleincortex.bsky.social

Es IST medizinisch absurd, Menschen nach 2 min. Kreislaufstillstand zu explantieren, weil ein Gehirn nach 2 min. Zirkulationsstillstand nicht tot ist. Was ist daran unsachlich?

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TMtomue109.bsky.social

Ah, lass mich kurz überlegen, ich bin eventuell Intensivmediziner, Transplantationsbeauftragter und habe mich möglicherweise mit der Thematik auseinandergesetzt, deswegen kann ich mit CDC donor auch was anfangen und weiß, dass es eben nicht darum geht, unmittelbar nach dem Kreislaufstillstand 1/x

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B19insomnia82.bsky.social

Vor allem können die meisten Menschen (inklusive einiger Mediziner*innen!!!) ja nicht mal eine Asystolie (tatsächlicher Herzkreislaufstillstand) von Kammerflimmern (funktioneller Kreislaufstillstand), von elektromechanischer Entkopplung oder Low cardiac output unterscheiden. Stichwort (Pseudo-)PEA.

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B19insomnia82.bsky.social

Das steht aber tatsächlich so in den Beschreibungen dazu. Sobald der Kreislaufstillstand eingetreten ist, darf man nach 2-20 Minuten (variiert je nach Gegend und Land) „den Hirntod feststellen“ (wie auch immer das lege artis von statten gehen soll?!?!?) und dann die Organe rausnehmen.

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B19insomnia82.bsky.social

Und andere Länder sind nicht immer in allen Dingen Vorreiter. Schön, dass es in den USA teils erlaubt ist, Menschen nach 2(!) Minuten Kreislaufstillstand die Organe rauszupflücken, aber da dürfen auch psychisch Kranke mit Waffen rumlaufen und auf ihrem Grundstück alle legal über den Haufen schießen.

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