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Llaaayla0.bsky.social

na na na heyana haheya hana aaaaa naheyaheya nayanuwa anahe yunuwanaaaa

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JAjosa-enby.bsky.social

@deadtale.top hätte sonst noch das hier als schriftliches heute zugesandt bekommen, vlt sowas schriftlich zum Termin mitbringen?

Tbh nur rauskopiert, ist nichts außer einem langen Text als Screenshot zu sehen:

Gerne, wie besprochen, anbei die gesetzlichen Grundlagen zum Thema Vornamensänderung:
Paragraph 2, Absatz 3 besagt:
„Mit der Erklärung nach Absatz 1 sind die Vornamen zu bestimmen, die die Person zukünftig führen will und die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. §11 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Namensänderungsgesetzes bleibt unberührt."
mine fische Anahe er zah von vom versteich zu
bestehenden Vornamen, noch zu der Auswahl von neuen Vornamen.
In Deutschland sind Namensänderungen nur mit besonderer Begründung möglich, das betrifit sowohl die Vor- als auch die Nachnamen. Durch die Erklärung des SBGG ist dies gegeben.
Auch das Namensänderungsgesetz sieht keinerlei Anzahl an Vorname(n) vor nach einer Änderung.
Es gelten für die Vornamensbestimmung dieselben Regeln, die für die Vornamens-bestimmung bei Geburt gelten., das heißt: Es gibt keine Vorgabe von Anzahl von Vorname(n), außer Minimum 1 Vo
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