Quelle: „RAD + RECHT“, Harald E. Siedler, Fahrradverlag, 1. Auflage 2023; dies ist der 18. Beitrag einer regelmäßigen Serie zu rechtlichen Aspekten für Radfahrende sein, wobei geplant ist, jeden zweiten Freitag einen Beitrag zu veröffentlichen. 4/4
Helgoland hat eine Fläche von 4,2km². Auf nur geringfügig größeren Inseln wie Wangerooge (8,0km²) oder Baltrum (6,5 km²) gibt es Radwegenetze. Ob die Regelung überhaupt verfassungsgemäß ist, ist strittig. 3/4
Diese kuriose Vorschrift hat es 1970 in die StVO geschafft und hat seither alle Neuerungen überlebt. Die Einführung wurde damit begründet, dass man sich damit das Aufstellen unzähliger Schilder erspart. 2/4
Quelle: „RAD + RECHT“, Harald E. Siedler, Fahrradverlag, 1. Auflage 2023; dies ist der 17. Beitrag einer regelmäßigen Serie zu rechtlichen Aspekten für Radfahrende sein, wobei geplant ist, jeden zweiten Freitag einen Beitrag zu veröffentlichen. 7/7
Es wird durchaus die Ansicht vertreten, dass die Critical Mass eine übermäßige Straßennutzung ist. Die Behauptung, die CM sei als Spontandemo oder geschlossener Verband von der Pflicht zur Anmeldung einer Versammlung unter Angabe einer Versammlungsleitung befreit, wird nicht von allen geteilt 6/7
Ebenso stellt eine Fahrraddemo eine übermäßige Straßennutzung dar, die grundsätzlich unter Beachtung des Versammlungsgesetzes 48 Stunden vorher angemeldet werden muss. Spontandemos sind möglich, unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. 5/7
Die zuständige Erlaubnisbehörde (z.B. Stadt, Landratsamt) kann Maßnahmen anordnen und die Erlaubnis an Auflagen knüpfen, z.B. Versicherungspflichten, Ordner, Hinweise in den Medien. 4/7
a) Radrennen, Mannschaftsfahrten und vergleichbare Veranstaltungen, b) Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (i. d. R. erst ab Landesstraße) zu rechnen ist,..“ 3/7
oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.“ VWV 9 zu §29 StVO „Erlaubnispflichtig sind u.a. 2/7
Nicht zuletzt: Du möchtest die Kinder-Fahrschule mit einem Training an deiner Schule? Melde dich auch gern und bring deine Wünsche aus „Kunden-Perspektive“ ein. Die Konzepte sollen ja auch zur Nachfrage passen. Melde dich bei Markus Stich: markus.stich@adfc-nuernberg.de 5/5