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Auch, wenn hier alle "gar nichts" schreiben: Sollte sich das tatsächlich bewahrheiten, und das halte ich für plausibel, dürfte jedenfalls der Straftatbestand der Nötigung erfüllt sein, und zudem wäre meines Erachtens die Entfernung aus dem Dienst zwingende Konsequenz. bsky.app/profile/ande...
Was wäre mit mittelbarer Freiheitsberaubung? Die Polizisten wussten von nix und beim Amt war man sich klar, wie der Ablauf war, wenn sie nichts weitergeben.
Ich frag mich ja auch, was die BPol wohl davon hält. Weil, ganz blöde Frage: wir sind uns einig, dass Bewegungsfreiheit Rechtsgut iSd § 32 StgGB ist. Wenn VG sagt stopp, aber nicht die zuständige Behörde verpflichtet hat, steht die Avschiebung dann "im Widerspruch zur Rechtsordnung?"
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