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Andreas Blohm
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Die FAQ der Schlichtungsstelle kennst Du? (Habe das jetzt nicht inhaltlich geprüft, weil müde.) www.schlichtungsstelle-energie.de/faq.html

"Müssen weiterhin Zahlungen an das Unternehmen geleistet werden, wenn ein Schlichtungsverfahren läuft?
Grundsätzlich dürfen die Unternehmen auch während des Schlichtungsverfahrens die Bezahlung von Verbrauchsabrechnungen und Abschlägen verlangen, soweit diese nicht begründet bestritten wurden. Um Mahn- und Verzugskosten zu vermeiden, sollten unstreitige Teilbeträge nicht zurückbehalten werden. Eine Zahlung unter dem Vorbehalt der Rückforderung ist möglich. Dies bedeutet, dass sich Verbraucher  schon bei der Zahlung vorbehalten, eventuell zu viel gezahlte Beträge später von den Unternehmen zurück zu verlangen. Auch wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, bittet die Schlichtungsstelle die Beteiligten, für die Dauer des Schlichtungsverfahrens bereits eingeleitete Mahn- oder Inkassoverfahren ruhen zu lassen."
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