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Säuglingsnahrung kann man auch mit natürlichem Mineral-, Quell- oder Tafelwasser anrühren.
Einige Mineral-, Quell- oder Tafelwässer tragen die Kennzeichnung „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“. Das bedeutet: Sie halten strengere Grenzwerte bei einigen unerwünschten chemischen Stoffen (z. B. Arsen, Nitrat und Fluorid) ein.
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Die mikrobiologische Qualität der so ausgelobten Produkte ist nicht besser als bei anderen Wässern und sie sind auch nicht steril. Daher sollten auch diese Wässer zur Zubereitung von Säuglingsnahrung abgekocht werden. Dies gilt insbesondere bei Frühgeborenen oder anderweitig immunsupprimierten Säuglingen.
Für sogenanntes „Babywasser“ gibt es keine spezifischen gesetzlichen Vorgaben. Es kann sich dabei sowohl um Mineral-, Quell- als auch Tafelwasser oder abgefülltes Trinkwasser handeln. Auch Babywasser sollte daher unbedingt vor der Zubereitung von Säuglingsnahrung abgekocht werden. Nur wenn die Packung den Hinweis trägt, dass das Wasser vor der Abfüllung erhitzt wurde, kann auf ein Abkochen verzichtet werden. Der alleinige Zusatz „muss nicht abgekocht werden“ gibt keinen Hinweis auf eine durchgeführte Erhitzung. Auch hier wird Abkochen empfohlen.
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