Rechtsprofessoren, die sich mit ihrer Anwaltszulassung mal an so einem Verkehrsunfall probieren. Beweislast verkannt, BGH-Rechtsprechung ist unbekannt, man wiederholt sich seitenlang selbst. Es ist zum Davonlaufen. Und zum Glück bald vorbei.
Gericht verurteilt die auf der Lenkstange eines Fahrrads Mitfahrende als Gesamtschuldner mit dem Fahrer, der plötzlich vom Gehweg runter in den Straßenverkehr fährt und dadurch einen Unfall provoziert. Sie hätte ja auch Einfluss auf die Lenkung gehabt. 🥴
"Darüber hinaus haben Sie als Automobilhändler besonderes Vertrauen in Anspruch genommen dadurch, dass Sie das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft haben." Wer kennt es nicht, das besondere Vertrauen in den Gebrauchtwagenhändler...
"Ferner wird beantragt, ein medizinisches Sachverständigengutachten auf dem Gebiet der Osteopathie hinzuzuziehen." Wieso nicht gleich den Medizinmann? Hohepriester? Wünschelrutengänger?
Und in der nächsten Akte moniert der Vermieter nach Rückgabe u.a. Kalkflecken an der Duscharmatur und den "verschmutzen" Rolladengurt. Nach 25 Jahren Vermietung.
160.000 € verlangtes Schmerzensgeld, wenn niemand im Rollstuhl sitzt, alle Extremitäten noch dran sind und hirnorganisch nichts in Wegfall geraten ist, ist - jedenfalls in D - doch recht sportlich. Es lebe die RSV!
Der Tenor: "2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen." Die Gründe: [Klageabweisung soweit nicht sofortiges Anerkenntnis] Ach ja. Die Kostenentscheidungen haben Gegenteil-Woche.
Irgendwann wird sicher erklärt werden, warum in der WEG die Heizungsanlage im Oktober / November rausgerissen wird um das neue BHKW und die Wärmepumpen einzubauen... Ist ja nicht so als ob wir keinen Sommer gehabt hätten.