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Campbell
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Meine Arbeit fängt da an, wo sich andere Leute vor Entsetzen übergeben.
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Unzulässig sind damit die VBen gegen: Sämtliche Internen Datenspeicherungen des BKAG, die also nicht i.R.d. Zentralstellenfunktion für INPOL geschehen Weitere Nutzungsmöglichkeiten der Datenbestände durch das BKA oder die Landespolizeien Die Speicherung von Verurteilten, § 18 Abs. 1 Nr. 1 BKAG
Sowie der anderen aus dem Urteil ersichtlichen Punkte. Teilweise lagen die Defizite in der Gestaltung der Verfassungsbeschwerde, teilweise in den gewählten Beschwerdeführer*innen, die ihre eigene subjektive Betroffenheit teilweise nicht hinreichend dargelegt haben.
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