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Hat der alte Hexenmeister sich doch einmal wegbegeben, und nun steh' ich hier, ich armer Tor - das ist hier die Frage!
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Der rechtliche Witz bei der ganzen Geschichte ist aber: Wird der Antrag zum Verbotsverfahren vom Verfassungsgericht angenommen, muss der Verfassungsschutz die Beweisaufnahme abschließen. Die Beweise dürfen dann nur noch geprüft werden, er darf aber keine weiteren mehr sammeln. Ziemlich verdreht.

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RRrikeraven.bsky.social

Ich finde das gar nicht so verdreht. Das Verfahren würde ja ewig dauern, wenn dem BVerfG im Lauf des Verfahrens ständig neue Beweise vorgelegt würden, die dann jeweils geprüft werden müssten. Wichtig ist, dass der Verfassungsschtz seine Beweise beisammen hat. Hilfreich sind da auf jeden Fall die

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