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DAK62
@dak62.bsky.social
"Ein kluger Mann kennt die Menschen und ein weiser Mann nimmt sie so, wie sie sind."(Friedrich II.)
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Ohh böse Satire Gemäß § 292 StGB gilt bei der Jagdwilderei, dass Täter mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen müssen. Handelt es sich um einen besonders schweren Fall, wird in der Regel eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren verhängt.
Autsch! Wie passed, zu Fuß gehende und Radfahrende als "Wildwechsel" zu sehen. Ach nein, das wird ja schärfer bestraft. 🤦
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DAK62
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