In den @tagesthemen fiel im Meinungsteil nun der Satz, der Gesetzgeber möge dem Treiben der Gewerkschaft der Lokführer „Grenzen setzen“. Sagt Bescheid, wenn dieser Satz mal in Bezug auf Konzerngewinne, Vorstandsboni und Erbschaftssteuer fällt.
Das eine schließt das andere ja nicht aus!
Die Tarifautonomie hat in der Zeit noch 1990 versagt. Die Einkommensentwicklung im Verhältnis zur Vermögenswertinflatiin ist desaströs. Streikrecht ausweiten...
Dazu ein tolles Video rund um #TaxTheRich#noafdyoutu.be/k72g7Sc90ZQ?...
Diese "Meinung" ist klar verfassungswidrig. Gewerkschaften und ihr "Treiben" sind nach Art. 9 (3) GG ein Grundrecht.
... oder Nazis...
DB Management hat wegen Zielerreichung 2023 fette Boni ausbezahlt. Das Ziel für die Bonuszahlung war die Erhöhung der Frauenquote. Primärer Unternehmenszweck einer Bahn eben ...
Sicherlich sollte der Staat einer Gewerkschaft keine Grenzen setzen, zumal wenn er quasi der Arbeitgeber ist. Aber eine Gewerkschaft sollte hauptsächlich verhandeln und nicht ausschließlich streiken.
Oder Abminderung des Rundfunkbeitrages (halte das Konzept des ÖRR für essentiell in einer Demokratie)
Mir persönlich ist das Schweizer System lieber, wo sich Sozialpartner und Firmen am Verhandlungstisch einigen müssen und nicht auf dem Buckel der Kunden. Sechs Tage Streik finde ich persönlich extrem lange. Es betrifft ja auch den int. Warenverkehr N-S auf der Schiene, also das Ausland.