Die Lage am Hamburger Flughafen ist glimpflich beendet. Für tausende Passagiere geht es um Erstattung von Auslagen, verpasste Urlaubsreisen oder einen verpasste Arbeitstag. Und ja: Auch eine Entschädigung ist denkbar, obwohl ein außergewöhnlicher Umstand vorlag. www.drboese.de/blog/sperrun...
Entschädigung und mehr: Fluggastrechte nach der Geiselnahme am Hamburger Flughafen am 4. und 5. November 2023
Gibt auch so Hotels, die könnten den Hochzeitsfirlefanz einfach 365 Tage stehen lassen, statt jeden (!) Tag auf- und wieder abzubauen. Quasi ein Heidepark Soltau für Hochzeiten. Gesendet aus dem Hochzeitsparadies
Den Begriff Erfahrung wollte man bei der #SÖP lieber nicht verwenden? Und das in einem zu 95% von Rechtsprechung geprägten Themenfeld? Zugegeben: besser, als Ansprüche verfallen zu lassen, ist das.
Aber schön viele Zeichen, oder? Das kann #markupmike doch gut.
Unserer hatte barcodereader!
Muss da jetzt so ein Arbeitsgericht ausscheren? Das war doch der sichere Hafen für Art 82
hat er getan. Wich aber offenbar nicht ab 😂