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Emma
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Klimaschützerin,Mediatorin, gegen Rechts 'Willst Du Recht haben oder zufrieden sein? Beides geht nicht.' M.B.Rosenberg
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Eemha.bsky.social

Das ist richtig.Und gleichzeitig können Gerichte nur entsprechend entscheiden,wie die Gesetzeslage es zulässt. Und daher wäre es wichtig,die StVO so zu ändern,dass sie Menschen und nicht Autos schützt. Dann sind Gerichte auch entlastet, wenn sie z.B. nicht zum Tod eines Radfahrers verhandeln müssen.

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PSpeter-scholz.bsky.social

Nicht die StVO muss verändert werden, sondern die Verhältnisse im Straßenverkehr. Auf Landstraßen müssen z.B. unbedingt baulich getrennte Spuren für Fußgänger und Radfahrer angelegt werden. Innerorts durchgängig Tempo 30. Es hilft nichts, Menschen die kurzzeitig unaufmerksam waren, stärker zu

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