Da geht es aber jetzt nur um die anwaltliche Vertretung, oder? Bei einem Schuldspruch muss der Betreffende aber auch die Gerichtskosten bezahlen, wenn ich recht informiert bin. Im konkreten Fall dann halbe-halbe?
Das weiß ich nicht. Es ging um die Kosten und da hat Frau Reiterer gesagt, dass die von der Partei getragen werden. Da der Schuldspruch noch nicht rechtskräftig ist, gehe ich jetzt mal von der Vertretung aus. Eh auch mehr als genug.