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DMmarfro.bsky.social

Dazu gibt es bereits eine Entscheidung des BVERFG openjur.de/u/165773.html

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LKlisaklaster.bsky.social

Dank §353d StGB durfte ich einen netten Betrag an meinen Anwalt überweisen. Bitte unbedingt dranbleiben.

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HRharald4blues.bsky.social

Ich bin mir nicht sicher, ob der §353d verfassungswidrig ist. In jedem Fall muß er verfasssungskonform ausgelegt werden, und daran hapert es in diesem Fall sicherlich. Journalist:innen sollten imho sehr vorsichtig sein, wenn es um Veröffentlichungen aus nicht-öffentlichen Verhandlungsteilen geht.

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olafinho666.bsky.social

Was konkret ist das Problem? 353d StGB betrifft in Nr 1 nur nicht öffentliche Verfahren und Dokumente daraus, Nr. 2 ausdrückliche Weisungen des Gerichts. Beide Regeln haben einen Sinn, zB Schutz von Jugendlichen oder Opfern von Missbrauch. Nr. 3 betrifft den Wortlaut von Anklagen, nicht den Inhalt

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Amojoaxel.bsky.social

@arnesemsrott.bsky.social Wir stehen wie eine Armee von Nerds hinter Dir!

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