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„Mit E-Mail der Generalstaatsanwaltschaft Berlin von 11.47 Uhr wurde das Bundesverfassungsgericht darüber informiert, dass der Antragsteller bereits um 10.00 Uhr an die ungarischen Behörden übergeben worden sei.“ www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/P...

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Und jetzt? Wird die Auslieferung auch rückgängig gemacht oder halt zu spät, weil Fakten geschaffen? Das verstehe ich nicht ganz.

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