BLUE
frauhassi.bsky.social
@frauhassi.bsky.social
404 followers100 following829 posts
frauhassi.bsky.social

Währenddessen steigt die AfD auf 31%.

Wird ein Fragebogen zur Falle?
Bleibt noch eine mögliche Grauzone. Wer an der deutschen Grenze um Asyl bittet, für den ist zwar das Bamf zuständig. Was aber, wenn ein Ausländer ausdrücklich erklärt, dass er andere Gründe für die Einreise hat? Dann ist er kein Fall für das Bamf und das Asylrecht, dann darf er gleich zurückgeschickt werden.
Ein Fragebogen weckt den Verdacht, die Bundespolizei könnte es darauf anlegen, genau solche Erklärungen zu produzieren, die eine Zurückweisung möglich machen. Den Bogen zur grenzpolizeilichen Einreisebefragung, internes Kürzel GP 25 A, gibt es zwar schon seit Jahrzehnten, er spielte aber seit dem Wegfall der Grenzkontrollen zu Polen und Tschechien im Jahr 2007 an deutschen Grenzen keine große Rolle mehr.
Das änderte sich, als die Kontrollen zurückkamen, 2023 auch im Osten.
Auszufüllen, so ein Bundespolizist, ist die Zwei-Seiten-Liste etwa von Ausländerinnen und Ausländern, deren Identität nicht geklärt ist. Neben dem Familiennamen, dem Geburtsort, der Heimatanschrift, Beruf und Schulbildung wird der Grund der Einreise abgefragt. Vorgeschlagen werden vier Antworten: ein Besuch bei Bekannten oder Verwandten, eine Urlaubsreise, eine Geschäftsreise und eine Arbeitsaufnahme.
Was dagegen nicht auftaucht und hier deshalb auch nicht angekreuzt werden kann, ist ein Asylgesuch. Wer eine der genannten vier Möglichkeiten angibt, hat erst mal keine Chance mehr, ins Asylverfahren zu kommen.
Warum Migranten das tun sollten? Etwa weil sie die Frage falsch verstehen und denken, ihre Chancen auf Asyl zu erhöhen, indem sie ihre Arbeitswilligkeit beteuern. Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, bräuchten sie aber ein Visum. Ohne das Visum müssen sie umgehend wieder kehrtmachen.
0

frauhassi.bsky.social
@frauhassi.bsky.social
404 followers100 following829 posts