In deutschen Behörden werden riesige Mengen von Inhalten eingestuft, bei deren Bekanntwerden bei weitem keine Menschenleben oder andere wichtige Güter gefährdet werden. Feste Kriterien zur Einstufung gibt es ebenso wenig wie Rechtsschutz gegen eine solche. Dazu schon: netzpolitik.org/2021/staatli...
Ob NSU-Akten oder Bordbistro-Einnahmen: Viele staatliche Informationen werden geheimgehalten. Eine parlamentarische Anfrage hat neue Zahlen zu beim Bund geführten Verschlusssachen hervorgebracht. Sie ...
Zudem: beim HinSchG geht es um Hinweise an Meldestellen - entweder intern bei der Behörde selbst oder extern bei staatlichen Stellen. Das Geheimhaltungsinteresse wird daher nur wenig beeinträchtigt. Offenlegungen z.B. online oder an die Presse sind ja grundsätzlich nur nach Meldung zulässig.
Da würde VS widersprechen.