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Der Artikel ist offensichtlich von jemandem geschrieben, der weder AufenthG kennt noch Anerkennungsverfahren. Mit einem Medizin Master kann man in D nix anfangen. Als Helfer zu arbeiten, heißt eben nicht „qualifiziert“. Er hätte in D weiter studieren sollen. Es ist kein Skandal zu erkennen.

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Eeinhornpapa.bsky.social

Also ist die Abschiebung aus deiner Sicht zumindest rechtlich in Ordnung?

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Kessmueller.bsky.social

Und? Die Klinik hat Personalbedarf, würde ihn sofort einstellen. Und wir Deppen schieben ab?

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Ich bin nicht sicher, ob du den Artikel überhaupt vollständig gelesen hast. Dort steht nämlich drin, dass er in Deutschland sein Studium durch Absolvierung des praktischen Jahrs in genau dem Krankenhaus, in dem er aktuell arbeitet, beenden will. Dieses will auch für die Kosten aufkommen.

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Ich verstehe es auch so: Wäre er in der Ausbildung zur Pflegfachkraft, oder andere med. Ausbildung, z. B. Operationsassitent, dann würde er nicht abgeschoben.

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HM
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