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Heike Rost
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Photographer. Journalist. Trainer. Addicted to arts, design, architecture, photography and books. Loves cooking, nature and gardening.
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Da die Grundsteuerhebesätze in kommunaler Zuständigkeit liegen, könnte man hier bedarfsorientierte, regionale Lösungen finden - für Versickerung und Kühlung anstelle weiterer Versiegelung.
Ja, aber dazu muss man das ja erstmal wollen.
Sorry, aber über die für das Gebiet der jeweiligen Kommune einheitlichen Hebesätze (in der jeweiligen jährlichen Haushaltssatzung festgelegt nach der jeweiligen Grundsteuerart) kann man die Nutzung eines Grundstückes nicht regulieren. Es gibt lediglich einen „Strafsteueraufschlag“ für Nichtbebauung.
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