#Urteil#EuGH#Smartphone-Zugriff#Straftaten#Polizeiwww.tagesschau.de/inland/innen...
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Polizei auch bei leichten Straftaten Smartphones auslesen darf - allerdings nur, wenn ein Gericht oder eine andere unabhängige Behörde das vorher ...
Na dann wird’s Zeit für den iOS Automatismus, der auf Siribefehl Notfallkontakte informiert und das Handy löscht 👍 Kleine Abhilfe ist auch, das fünfmal hintereinander auf sie Sperrtaste gedrückt FaceID deaktiviert und das Passwort eingegeben werden muss zum Entsperren. Das muss man nicht rausgeben.
Frechheit. Sobald man sich dran gewöhnt hat wirds dann auf mögliche Straftaten ausgeweitet
Den wohl gesonnenen oder "unwissenden" Richter findet man dann ... Heute schon Praxis bei der IP-Adressen-Abfrage und Zusammenführung mit den persönlichen Daten über den ISP: Massenabfragen/ Einzelabfragen, die richterlich durchgewunken werden. Der Besuch einer "falschen" Streamingseite genügt.
Geht gar nicht. Hab nirgendwo davon gehört. Wäre abartiger Eingriff in die Privatsphäre.
- Bei leichten Straftaten - oder bei VERDACHT leichter Straftaten? 🤔
Definiere "leichte Straftaten" / "vorher geprüft"