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Johannes Bebermeier
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Ja. Der Punkt ist doch aber, dass man es nie wissen wird. Das eingedenk, wollen es einige wagen und andere nicht.

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YVyvesvenedey.de

Die Antragssteller selbst müssen von dem Material überzeugt sein. Natürlich weiß man vorher nie sicher, wie ein Gerichtsverfahren ausgeht. Aber lehnt das Gericht ein Verbot aus Mangel an Beweisen ab, dann wäre das wie ein Gütesiegel für eine extrem gefährliche Partei.

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