"Schmerzensgeld bei Tod nach Corona-Infektion Hinterbliebenen steht ein Schmerzensgeld zu, wenn eine ihnen nahestehende Person durch einen Dritten getötet wird. Dieser Ersatzanspruch nach § 844 Abs. 3 BGB greift auch bei Todesfällen nach einer fremdverschuldeten Corona-Infizierung" #CovidIsNotOver
Schadensersatz bei Personenschäden / Haftung bei Corona Durch den Corona-Virus entstehen sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft erhebliche Schäden. Da die Problematik erst seit k...
"Überträgt man dies auf den Corona-Virus, so haftet derjenige, der von seiner Ansteckung oder zumindest von seiner erheblichen Gefährdung gewusst hat und dann, ohne die Menschen in seiner näheren sozialen Umgebung zu informieren, ungeschützt mit ihnen Kontakt hat." Erzählt das mal den Kollegen!
Für eine Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten auf Schadensersatz bei Personenschäden kann man sich über ein Formular am Ende der Webseite an die Kanzlei wenden.
Auszug aus der Webseite "Der Anwaltskanzlei Steinbock & Partner liegen bereits mehrere Todesfälle nach Corona-Infizierungen in Krankenhaus, Altenheim oder Reha-Einrichtung vor, für die aufgrund von Fahrlässigkeit Schmerzensgeldansprüche angemeldet werden."
@palaeo3d.bsky.social siehst du, das was du geliked hast, geht in die gleich Richtung
Ich fände es mehr als gut, wenn juristische Folgen mangelhafter Schutzmassnahmen jetzt normal würden. Nicht nur gegen KH, sondern auch gegen Kitas, Schulen, Arbeitsstätten, Arztpraxen. Immer noch das Problem: Wo fand die Ansteckung tatsächlich statt. Die ewige Beweislast.
Wie wird da der Veruracher ermittelt? Das wäre mal spannend
ach herrjeh. Schaut nach Ischl 2020... das ging aus wie das Hornberger Schiessen. Ja, vllt. Äpfel mit Birnen verglichen. Ich hab mir damals den Ärger und Frust erspart und nicht geklagt. Und es hätte mich nicht gesünder gemacht. Und andere nicht mehr lebendig.