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Kai Kollenberg
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Chefkorrespondent Landespolitik für die Leipziger Volkszeitung
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Gut, dann nennen wir es nicht Nominierung. Es ist dennoch ungewöhnlich, dass die Grüne Jugend die Vorsitzende unterstützen darf/soll/muss.
Nein. Auch eine Parteivorsitzende ist nicht per se als Kandidatin gesetzt. Das Votum der GJ ist freilich nicht mehr und nicht weniger als eine informelle Willensbekundung. Die Delegierten der Aufstellungsversammlung sind bei der (ohnehin geheimen) Nominierung formal an nichts gebunden.
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