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Es wird hier nicht abgehört sondern die Daten ausgelesen. Wie eben ein Durchsuchungsbeschluss bei einer Wohnung. Da werden auch die Ordner und Tagebücher beschlagnahmt. Da ein Smartphone inzwischen zu einem mobilen und digitalen Büro geworden ist, muss eben auch rechtlich darauf reagiert werden.
Kein "Durchsuchungsbeschluss". "Trotzdem dürfe der Polizei nicht bei LEICHTEREN Straftaten pauschal verboten werden, das Handy auszuwerten."
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