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Marcel
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Sowas ist nach 9 Jahren noch nicht verjährt? 😳
Keine Verjährung, wenn ein urheberrechtlich geschützter Inhalt noch auf der Webseite ist (die Tatsache, dass ein Anspruch nicht für alle Jahre - wegen Verjährung - geltend gemacht werden kann wird bei der Höhe der Forderung berücksichtigt).
Nicht, wenn das Bild aktuell online ist und somit verbreitet wird. Wenn die Seite schon einige Jahre offline wäre, sähe es natürlich anders aus.
Nein, leider nicht. Ich bin bei der Zinsberechnung tatsächlich ein bisschen überfragt, ob das tatsächlich so rechtens ist, aber zahlen wird er wohl müssen.
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Marcel
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