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Michael
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Mmica4711.bsky.social

Die Forderung nach Gesetzesverschärfungen ist ein verständlicher Reflex. Aber muss der Strafrahmen für Hass und Hetze wirklich erhöht werden? Nein, aber er muss besser ausgeschöpft werden. Strafen müssen spürbar und wirksam sein und möglichst unverzüglich folgen. ⚖️

Tafelanschrieb:

Hasspostings sind strafbare Beiträge, die zum Beispiel Drohungen, Verunglimpfungen oder den Aufruf zu Straftaten enthalten:

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 86 Verbotene Symbole
§ 111 Öffentlicher Aufruf zu Straftaten
§ 126a Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten
§ 130 Volksverhetzung
§ 131 Gewaltdarstellung
§ 166 Beschimpfung religiöser Bekenntnisse
§ 185 Beleidigung
§ 186 Üble Nachrede
§ 187 Verleumdung
§ 192a Verhetzende Beleidigung
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
§ 201a Recht am eigenen Bild
§ 240 Nötigung
§ 241 Bedrohung
2

Pgroogo.bsky.social

Mal doofe Frage: Fällt #eattherich eigentlich unter Bedrohung oder Volksverhetzung? Oder ist es das erst, wenn ich es auf Sylt mit der Guillotine in der Hand rufe?

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Ssausi.bsky.social

Es wäre schon mal ein gutes Zeichen, die offenen Haftbefehle gegen Rechtsextremisten konsequent zu vollstrecken. Wie brauchen keine neuen Gesetze. Dies zu fordern ist eine Nebelkerze. Die geltenden vollziehen reicht völlig aus.

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Michael
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