Und so weit ich mich ans HGB erinnere kann man auch Kaufmann sein ohne eingetragen zu sein. Kommt auf den Gewerbebetrieb an. Für Kleinstgewerbe wird man zb kein Kaufmann, außer man lässt sich eintragen.
Klar geht das, dann weiß aber auch keiner, dass man ein Kaufmann ist. Dann tritt man überall als normaler Gewerbetreibender auf. Und schau:
a cartoon character with an angry face and the words argh
ALT: a cartoon character with an angry face and the words argh