BLUE
Profile banner
PH
Patrick Heinemann
@patrickheinemann.bsky.social
Attorney at law | Legal Historian | Occasional contributor to FAZ, LTO & NVwZ | Jesuit Alumnus | 🇩🇪 Army Reserve Officer (OF-3) | 🇮🇪 | 🇪🇺 | 🇺🇦
3.6k followers1.1k following518 posts

NBnielsbock.bsky.social

Unabhängig vom Dürfen finde ich die Ausübung des Entschließungsermessens bemerkenswert.

2
Ccampbebembell.bsky.social

Unabhängig von der tatbestandlichen Bewertung finde lch die Verhältnismäßigkeitsabwägung sehr spannend, gerade wenn es tatsächlich nur die Impressumpspflicht betrifft. Das wäre doch mal ein schönes Thema für einen Blogbeitrag

2
Kkommtdraufan.bsky.social

Interessant. Einige Überlegungen: Richtvorbehalt nach Presserecht: Eher nicht, da die Beschlagnahme nach Presserecht die gesamte Auflage eine Durckerzeugnisses meint (hier -) Gefahrbegriff: Abwendung einer Eigentumsverletzung: Denkbar, aber ungeeignetes Mittel, da Eigentum an den darunter -->

1
Rgoerch.bsky.social

1
JCsn00pers.bsky.social

sehe ich das richtig, dass das wenn überhaupt auf die generalklausel gestützt werden kann? wenn ja möcht ich die abwägung dann doch gerne mal sehen. wild.

1
Fflexodus.bsky.social

peinlich und kleinlich

0
Llars99.bsky.social

man verlegt sich wohl gerade auf "fehlendes Impressum"

0
MPkdmz.bsky.social

Allgemeine Deeskalation sehe ich darin (und finde ich auch richtig).

0
LOlordofkerry007.bsky.social

Dürfen Sie, Datenschutz und Recht am persönlichen Bild oder so ähnlich

0
Sstadtvermieter.bsky.social

Dürfen ist die eine Kategorie. Allenfalls wenn man davon ausgeht, dass Hamas-Anhänger und -Apologeten sich davon "provoziert" fühlen und das zu Ausschreitungen führt, denen die Berliner Polizei sich nicht gewachsen fühlt. Aber da wären dann noch die Grundrechte der Plakatierer...

0
Profile banner
PH
Patrick Heinemann
@patrickheinemann.bsky.social
Attorney at law | Legal Historian | Occasional contributor to FAZ, LTO & NVwZ | Jesuit Alumnus | 🇩🇪 Army Reserve Officer (OF-3) | 🇮🇪 | 🇪🇺 | 🇺🇦
3.6k followers1.1k following518 posts