Äh, wirklich? Oha!
Warum darf jemand mit Heilpraktiker-Erlaubnis mehr als jemand mit Fachkenntnissen?
Therapeuten müssen ihre Behandlung und deren Wirkung dokumentieren (am besten im Beisein von Pat.)
Therapeuten dürfen nicht mit Heilversprechen werben.
Privatpreise für Behandlungen (auch Beihilfe) werden von Privatkassen (nur teilweise) je nach Vertrag erstattet. Deshalb ist per Behandlungsvertrag die Bezahlung zwischen Patient und Therapeut geregelt.
Therapeuten haben eine Schweigepflicht, außer dem Verordnenden gegenüber und mit Einschränkungen bei Minderjährigen ggü. den Eltern
Patienten müssen über Art und Risiken der Behandlung (verständlich!) informiert werden und Einwilligung geben.
Patienten haben jederzeit das Recht, ihre Dokumentation ausgehändigt zu bekommen. Nach 10 Jahren Nichtbehandlung müssen Dokumente vernichtet werden.
Ab 1.11. gibt es die Blankoverordnung für Physiotherapie für Behandlung der Schulter. Für Ergotherapie gibt es die schon seit 1.4.24. Th. entscheidet über Dauer und Art, sowie Frequenz der Behandlung. Aufklärung und Dokumentation dringend erforderlich.