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Da muss man 52 Jahre alt werden, um seine allererste Abmahnung zu bekommen. Sie ist rechtlich unstrittig, wenn ich mir auch gewünscht hätte, man hätte mich aufgrund des Versehens, denn mehr war es nicht, einfach kurz angerufen. Die Personalchefin weiß, dass ich noch eher Monate als Wochen ausfalle.

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Lustigerweise steht in der Abmahnung, dass man sich gezwungen sehe, mich _erneut_ abzumahnen. Es hat bisher keine Abmahnung gegeben. Soll ich den Arbeitgeber darauf hinweisen?

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Vor 2 Wochen dann habe ich die AU an die BG gemailt, aber vergessen, sie auch an den Arbeitgeber zu mailen. In der Mail davor hatte ich geschrieben, dass die Ärztin noch von Monaten ausgeht. Natürlich hätte ich die AU trotzdem schicken müssen. Aber es war ein Versehen. Dafür wurde ich abgemahnt. 😔

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Und auf meine ersten AU per E-Mail kam auch meist noch eine Antwort mit einem „gute Besserung“. Irgendwann kam dann nichts mehr. Die E-Mails enthielten auch keinen Hinweis darauf, dass ich laut Arbeitsvertrag verpflichtet bin, anzurufen, wenn die AU verlängert wird. Das hatte ich nicht mehr im Kopf.

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