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Ich hab ja auch keine Ahnung. Aber die teile ich gern.
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Nach der in dem Screenshot vertretenen Rechtsansicht wäre das unzulässig und der gesamte Reisevertrag ggfs. von der Aufsichtsbehörde bei Kenntnisnahme rückzuabwickeln - und sogar eine Übergabe an die Staatsanwaltschaft wegen Vorteilnahme im Dienst der Lehrer zu prüfen.

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Rrudelbildung.bsky.social

Geht ja aber nur bei echten "Freiplätzen", also Mengenrabatt. Den gibt es aber genau nicht. Da ist kein Vorteil, der auf die Gruppe umgelegt werden kann. Die Fahrt ist ohne Betreuung nicht buchbar.

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