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Thomas Hochstein
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⚖️ Jurist. Strafrecht. Notfallmedizin. IT. Referent und Fachautor. thomas-hochstein.de/
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Be the sperm that lived! #mondaymotivation

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Der Staat hat mehr als genug Geld. Er muss sich halt mal entscheiden, für was er es ausgeben will.

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"Ich rüge die Verletzung sachlichen und formellen Rechts" ist eine nicht völlig unübliche (abschließende) Revisionsbegründung. Wer kann, der kann eben.

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Irgendwas läuft hier falsch - da verschwinden immer nur belastende Beweismittel.

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Was jetzt - Medizin oder Osteopathie?

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Nicht Unterhaltszahlungen zu Lasten des Kindes, sondern ein Verzicht eines Elternteils auf Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils für das Kind. Das ist im Ergebnis ein Verzicht (durch die Mutter) auf Unterhaltsansprüche des Kindes (gegen den Vater), wirkt also zu Lasten des Kindes.

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Wie fies. Das arme Kind!

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Aber doch sicher nicht zu Lasten des Kindes, sondern nur zu Lasten der Unterhaltsvorschusskasse?

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