SBGG Update: Die Anzahl der Vornamen ist jetzt doch wählbar! (max. 5) So ist es im Rundschreiben vom Bundesministerium des Inneren am 14.08.2024 veröffentlicht. Sprecht euer Standesamt an, dass die ihre Formulare ändern! Hier ein Auszug aus dem oben genannten Schreiben:
"Für die Bestimmung der Vornamen nach § 2 Abs. 3 SВGG sind die für die Anzahl der Vornamen allgemein gültigen Grundsätze anzuwenden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.01.2004-1 BvR 994/98 = StAZ 2004, 108f.; OLG Düsseldorf StАZ 1998, 343; OLG Köln StAZ 1998, 82).
Die ganze Verwirrung kam nur von den Musterbeispielen, wo bei zei Vornamen wieder zwei Vornamen gewählt wurden.
Ohjaa, das wird ein Spaß auf Schulhöfen und sonstwo :D
Kleiner Tipp: Wer mit 5 Vornamen nicht auskommt, kann jeweils zwei oder drei Vornamen zusammen fassen, sagen goetzhagendankwart und Elisabethuschi