Unter diesen Umständen wäre die Bundesregierung verpflichtet, weitere Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Vor allem aber müsse sie auch darlegen, wie diese Maßnahmen die Ziele tatsächlich erreichen können, so das Gericht. Stichwort: Überprüfbarkeit.
Die Bundesregierung kann in Revision gehen, dann müsste sich das Bundesverwaltungsgericht mit d Frage beschäftigen. Interessant ist: Gegen d Klimaschutzprogramm haben Einzelpersonen mit Unterstützung der DUH Beschwerde in Karlsruhe eingelegt. Das könnte durch das Berliner Urteil unterfüttert werden
Revision zugelassen und kommt in... 3, 2, 1...?
hm erzwingt das Gericht da gerade die von der FDP bestrittenen Sektorziele? Wäre ja wunderbar…hm erzwingt das Gericht da gerade die von der FDP bestrittenen Sektorziele? Wäre ja wunderbar…