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"Ein logischer Bruch in der Rechtsprechung zu Sitzblockaden." Warum die Einordnung von Sitzblockaden als Gewalt i.S.v. § 240 StGB in der Regel gegen die Normenhierarchie verstößt und daher verfassungsrechtlich unzulässig ist, erläutert THOMAS GROSS: 👉 verfassungsblog.de/friedliche-g...
Gegengedanke: Eine Versammlung, deren Teilnehmer über Sitzblockaden Gewalt ausüben, ist nicht friedlich.
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