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"Ein logischer Bruch in der Rechtsprechung zu Sitzblockaden." Warum die Einordnung von Sitzblockaden als Gewalt i.S.v. § 240 StGB in der Regel gegen die Normenhierarchie verstößt und daher verfassungsrechtlich unzulässig ist, erläutert THOMAS GROSS: 👉 verfassungsblog.de/friedliche-g...

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#BiBesch#ALTText >>Verfassungsblog „Es ist unzulässig, Sitzblockaden, die friedliche Versammlungen im Sinne von Art. 8 Abs. 1 GG darstellen, unter den Gewaltbegriff zu subsumieren." Thomas Groß<<

Zitat als Foto:
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„Es ist unzulässig, Sitzblockaden, die friedliche Versammlungen im Sinne von Art. 8 Abs. 1 GG darstellen, unter den Gewaltbegriff zu subsumieren."
Thomas Groß
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Gegengedanke: Eine Versammlung, deren Teilnehmer über Sitzblockaden Gewalt ausüben, ist nicht friedlich.

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