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Dr. Karen v. Mücke
@vmuecke.bsky.social
Internistin, Diabetologin, Ernährungsmedizin, Berufspolitik, Umweltschutz, Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS)
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DKvmuecke.bsky.social

Das eRezept ist für Ärzte verpflichtend. Wer es nicht nutzt, bekommt Gehaltsabzug. Manche Ärzte haben sich nicht an die Telematik angeschlossen, oft aus Datenschutzgründen. Diese Praxen können aus technischen Gründen keine eRezepte machen.

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Aartepus.bsky.social

Dass es eigentlich verpflichtend ist, ist mir bekannt, wie sieht es aber mit der E-Akte aus, könn(-t-)en die Ärzte das auch ähnlich machen? (mal vom dürfen unabhängig) So dass ich am Ende von Arzt 1 & 4 zwar Daten in der e-Akte hab, von die von 2 & 3 dennoch fehlen?

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