Eine Tätlichkeit sieht ein Strafmaß von 6 Wochen bis zu 6 Monaten Pause vor. Vermerkt der Schiri aber eine dem Vergehen vorangegangene "sportwidrige Handlung durch den Gegenspieler", so beträgt die Mindeststrafe 3 Spiele. Ohne Bilder ist und bleibt das für mich hier aber Zwayers Willkür überlassen.
Danke für die ausführliche Erklärung