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WolperRumo
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Team Resopal am kleinen Amtsgericht. Aktuell vor allem in C und M unterwegs
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Uff. Sagen wir mal, die Rechtsauffassung, dass §1006 Abs. 1 S. 1 BGB nur anwendbar sei, wenn die Eigentümerstellung des Besitzers unstreitig oder bewiesen sei, ist definitiv kreativ, dürfte aber wohl nicht mehrheitsfähig sein
Polizei so: Issaberbestimmtgeklautzeigmarechnung!
🤭 Wozu dann eine gesetzliche Vermutung?
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