K1 (5J, Mädchen) klettert am Morgen zu mir ins Bett. Allgemeines müdes Schweigen. Dann: "Man kann ja als Frau auch Frauen heiraten. (Pause) ... Wenn man Glück hat."
"Zu viel Toleranz für Intolerante" "'Was wir immer wieder hören, glauben wir irgendwann.' Selbst wenn es faktisch oder moralisch falsch ist." Höcke im TV, Weidel auf dem Cover - bei unseren Nachbarn wäre das unvorstellbar - FOCUS online www.focus.de/kultur/kino_...
In Luxemburg und Südbelgien bieten die Medien Extremist:innen kein Forum – und konnten einen Rechtsruck damit bislang verhindern. Anders in Deutschland. Plädoyer für ein Umdenken.
Women’s liberation mustn’t stop at either side of the Gaza fence Feminist principles compel us to stand with both the Palestinian women being slaughtered in Gaza and the Israeli women testifying about sexual violence. Samah SalaimeWomen’s liberation mustn’t stop at either side of the Gaza fence Feminist principles compel us to stand with both the Palestinian women being slaughtered in Gaza and the Israeli women testifying about sexual violence. Samah Salaime
Feminist principles compel us to stand with both the Palestinian women being slaughtered in Gaza and the Israeli women testifying about sexual violence.
tl,dr: Die Verordnung ist besser als nichts, aber die zahlreichen Ausnahmen durchlöchern den Schutz der Menschenrechte. Insbesondere gilt das ausgerechnet für marginalisierte Gruppen wie Geflüchtete und für diejenigen Behörden, die besonders tief in Rechte eingreifen dürfen.
Es werden Sorgfaltspflichten eingeführt und ein Beschwerderecht für natürliche und juristische Personen. Grund- und Datenschutzbehörden dürfen Informationen anfordern, Social Scoring, „Scraping“ von Fotos aus dem Netz und „manipulative“ KI werden verboten.
Alles schlecht? Nein. Erstmal: Überhaupt eine Regulierung zu haben, ist ein Schritt nach vorn. Und: Es wird z.B. mehr Transparenz über den Einsatz von Hochrisiko-KI geben dank einer EU-Datenbank. (Außer bei Migrations-&Strafverfolgungsbehörden…)
Leider kein Exportverbot: Die Verordnung verpasst die Chance, wenigstens die hier verbotene KI auch im Export zu regulieren. Es bleibt also erlaubt, Technologie ins Ausland zu verkaufen, die die EU für so menschenrechtswidrig hält, dass sie hierzulande verboten ist.
Angebliche „Emotionserkennung“ ist erlaubt, außer auf Arbeit und in Bildungsinstitutionen. Über die Begründung komme ich nicht hinweg, siehe Bild – das ist alles richtig, gilt aber genauso natürlich auch in anderen Einsatzkontexten als nur Arbeit und Bildung!
Hierzu haben wir von @amnesty_de mit anderen Organisationen heute an den Bundestag und die Bundesregierung appelliert: www.amnesty.de/offener-brie...
Die biometrische Fernidentifizierung muss sowohl für den Einsatz in Echtzeit als auch für den nachträglichen Einsatz verboten werden.
Lichtblick: Eine Öffnungsklausel erlaubt EU-Staaten, national besser vor Massenüberwachung durch Biometrie zu schützen. Das muss die Bundesregierung jetzt tun und ein nationales Verbot beschließen – wie im Koalitionsvertrag versprochen!