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Lena Rohrbach
@artepovera.bsky.social
"Und welche Freiheit dann das erste Nein: Nein, ich will etwas anderes." (C. Wolf, Kassandra) Referentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter & Rüstungshandel bei @amnesty-de.bsky.social. she/her. Privat hier / privater offline.
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Angebliche „Emotionserkennung“ ist erlaubt, außer auf Arbeit und in Bildungsinstitutionen. Über die Begründung komme ich nicht hinweg, siehe Bild – das ist alles richtig, gilt aber genauso natürlich auch in anderen Einsatzkontexten als nur Arbeit und Bildung!

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Leider kein Exportverbot: Die Verordnung verpasst die Chance, wenigstens die hier verbotene KI auch im Export zu regulieren. Es bleibt also erlaubt, Technologie ins Ausland zu verkaufen, die die EU für so menschenrechtswidrig hält, dass sie hierzulande verboten ist.

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