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bob
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Radsportelt durch den Jura-Dschungel Shitposts gibt’s zu Hauf - angucken auf eigene Gefahr
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der VerfGH widmet der Frage der Zulässigkeit der vorgeschlagenen neuen GOLT ganze 12 Seiten. Scheint mir als wollte man etwaigen Klagen der AfD direkt vorbeugen.

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Edonk-donk.bsky.social

Wo gibt's denn das ganze Dokument?

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Bb0bbers.bsky.social

Der VerfGH nimmt die Hauptsache vorweg, begründet dies mit fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten der Antragsteller nach erfolgter Konstituierung des LT, die nicht nachgeholt werden könne.

f) Soweit die Anträge zulässig sind, liegt zwar eine Vorwegnahme der Hauptsache vor.
Diese Vorwegnahme ist jedoch ausnahmsweise zulässig, weil mit der Konstituierung
eine Entscheidung in der Hauptsache zu spät käme und den Antragstellern in anderer
Weise gebotener und ausreichender Rechtsschutz nicht gewährt werden könnte (vgl.
ThürVerfGH, Beschluss vom 29. Mai 2006 - VerfGH 20/06 -, juris Rn. 31). Nach dem
erfolgten Namensaufruf der Mitglieder des Parlaments, der Feststellung der Be-
schlussfähigkeit und der Abstimmung über die Tagesordnung im Rahmen der konsti-
tuierenden Sitzung bestünde zu einem späteren Zeitpunkt kein Raum mehr für eine
Wiederholung dieser Verfahrensschritte. Daher dürfen die Antragsteller ausnahms-
weise vorbeugenden Rechtsschutz begehren (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 21.
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