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Bijan Moini
@bijanmoini.de
Legal Director @freiheitsrechte.org | Autor u.a. von „Der Würfel“ | mag Demokratie und andere wilde Sachen | Podcasts: „Dein Gutes Recht“ t1p.de/7gab3 und „Schmetterlingseffekt“ t1p.de/og5cg Abonniert den Bsky-GFF-Feed: t1p.de/pilnf
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Gestern habe ich mit @matthiasbaecker.bsky.social vor dem BVerfG unsere Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz verhandelt. Es ging um die Überwachung von Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen (1) und insbes. um INPOL, eine Datenbank mit vielen Millionen Datensätzen aller Polizeien in D (2). 1/

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Die Regelung zu (1) ist Murks. Man muss sie so verstehen, dass viel zu viele Unbeteiligte von ihr betroffen sein können. Wir hatten den Eindruck, dass der Erste Senat das ebenso sah. Viel relevanter sind aber die Regelungen zu (2). Wer einmal in INPOL steht, ist stigmatisiert. Wichtig: 2/

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