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Campbell
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Meine Arbeit fängt da an, wo sich andere Leute vor Entsetzen übergeben.
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Wir haben lange gewartet, gezittert, gehofft, manch einer verdrückte eine Träne, aber hier ist er nun endlich: Der lang ersehnte Thread zur BKAG-II_Entscheidung des Ersten Senates des BVerfG

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Ccampbebembell.bsky.social

Das BVerfG führt zunächst in die polizeipraktische Dimension der Datenbanken ein: INPOL ist seit den 70ern immer wieder neu konstruiert und aufgestellt worden, zuletzt i.R.d. Großprojektes P20 zur Errichtung eines neuen polizeilichen "Datenhauses"

n der föderalen Informationsordnung der Polizei gab es auch schon zuvor eine IT-Verbundarchitektur. Vorgänger des neuen „polizeilichen Informationsverbunds“ ist das bestehende Informationssystem Polizei (INPOL), das solange weiterbetrieben und gepflegt werden soll, bis die phasenweise Übernahme durch die neuen Komponenten sichergestellt ist (vgl. Bundesministerium des Innern, Polizei 2020 - White Paper -, 2018, S. 16). INPOL ist ein Verbundsystem, das von den Polizeien der Länder und des Bundes gemeinsam genutzt wird. Es enthält die Datenbanken für die polizeiliche Fahndung sowie allgemeine Auskunftszwecke (INPOL-Z). Zudem werden auch verbundrelevante Daten aus den Fallbearbeitungssystemen zur Analyse komplexer Sachverhalte gespeichert (INPOL-Fall). Dabei werden die Daten in verschiedenen Dateien gespeichert (vgl. § 9 der Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen <BKA-Daten-Verordnung – BKADV> vom 4. Juni 2010 <BG
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CSsaefken.bsky.social

Danke für diesen Überblicksthread!

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Mmerkmich.bsky.social

Worum geht es eigentlich und ist das gut, schlecht oder kommt es darauf an?

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Campbell
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