Ich persönlich halte das für eine gefährliche Entwicklung und ich denke Millionen Menschen in Deutschland sehen das auch so. Punkt.
Die Argumentation der Bundesregierung ist nicht überzeugend, denn wann eine Person eingereist ist, ist nach italienischem Recht zu bewerten, das über § 96 Abs. 4 AufenthG auch für die Bewertung nach deutschem Recht relevant ist. 3/
Die Bundesregierung teilt diese Rechtsauffassung nicht. Sie verweist auf die in Seenotlagen bestehende Pflicht zur Hilfeleistung. Wer diese Pflicht nicht beachte, könne sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen. ABER: 2/
Wenn die Bundesregierung die geplanten Änderungen in § 96 AufenthG nicht zurücknimmt, dann besteht die Gefahr, dass Seenotretter:innen wie Schleuser behandelt und verurteilt werden, wenn sie schiffbrüchige Geflüchtete in sichere Häfen in die EU bringen. 1/ www.rnd.de/politik/krim...
Ein breites Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen befürchtet die Kriminalisierung ziviler Seenotrettung durch eine geplante Gesetzesänderung. Das Bundesinnenministerium hat nun bekräf...
Es sind Gerichte notwendig, um den Feinden der Freiheit von der AfD die Pressefreiheit näher zu bringen. www.presseportal.de/pm/7899/5650...
Köln (ots) - Das Landgericht Erfurt hat auf Antrag des WDR eine einstweilige Verfügung gegen die AfD Thüringen erlassen. Damit muss die Partei am Wochenende Journalist:innen...