Ich durfte beim tollen Gesundheit.Macht.Politik. Podcast ein bisschen was erzählen. gmp-podcast.de/blog/gmp130-...
Notfall- und Krankenhausreform, finanzielle Herausforderungen des Gesundheitssystems, Beitragserhöhungen, Symposium des Zukunftsforums Public Health, Marburg-Virus
Job-Alarm! 🚨🚑👩⚕️👨⚕️ Lust für Berlin ein neues multiprofessionelles Einsatzmittel für den Rettungsdienst mit zu erfinden? Du hast Soziale Arbeit, Gesundheitsmanagement o.ä. studiert? Bist Rettungssanitäter/in oder willst es werden? Dann guck mal hier: www.karriereportal-stellen.berlin.de/Sachbearbeit...
Feuerwehr , Verwaltung in Berlin
Jup, ich war 2017 n Monat auf dem Mittelmeer. Würde sagen n guter Anfang ist die vielen Dokus zu gucken die es gibt. Auch, die von den öffentlich rechtlichen. :)
Nach monatelanger Planung & Vorbereitung hatten wir gestern unser 1. interdisziplinäres interprofessionelles notfallmedizinisches #Zirkeltraining#AGAPLESION@wolfgangson.bsky.social@gerpocus.bsky.social 😷
Ich finde Dienste in der ZNA immer noch intellektuell anspruchsvoll, drölfzig DDs abspulen, Feuer von allen Seiten, trotzdem freundlich bleiben. Zig Fächer mit abdecken. Und trotzdem stecken wir da Anfänger-WBA regelhaft hin um uns dann zu wundern, dass es nicht läuft 🤷♂️🤡
Der Versuch einer Handlung ist ggf. strafbar. Unterlassen ist normalerweise nicht strafbar. Durch §13 kann Handlung unterlassen strafbar sein. Aber das kann man nicht versuchen.
Tötung durch Unterlassung ist also nicht handeln (welches strafbar ist durch Garantenstellung). Versuchte Tötung ist eine Handlung. Beides gleichzeitig geht nicht AFAIK
Es geht mir um die Rechtslogik. Die meisten Taten bedürfen bewusste Handlung. Die Taten durch unterlassen erfolgen aus §13, das bedarf eben keiner Handlung, stellt aber Nicht-Handeln unter Strafe.
Entweder es war Tötung durch unterlassen, oder Versuchter Totschlag.