Jup, ich war 2017 n Monat auf dem Mittelmeer. Würde sagen n guter Anfang ist die vielen Dokus zu gucken die es gibt. Auch, die von den öffentlich rechtlichen. :)
Der Versuch einer Handlung ist ggf. strafbar. Unterlassen ist normalerweise nicht strafbar. Durch §13 kann Handlung unterlassen strafbar sein. Aber das kann man nicht versuchen.
Tötung durch Unterlassung ist also nicht handeln (welches strafbar ist durch Garantenstellung). Versuchte Tötung ist eine Handlung. Beides gleichzeitig geht nicht AFAIK
Es geht mir um die Rechtslogik. Die meisten Taten bedürfen bewusste Handlung. Die Taten durch unterlassen erfolgen aus §13, das bedarf eben keiner Handlung, stellt aber Nicht-Handeln unter Strafe.
Entweder es war Tötung durch unterlassen, oder Versuchter Totschlag.
Tötung durch unterlassen kann man glaube ich nicht versuchen.
Warum sollte das in De besser sein? Was ist hier anders?
Leute die Leitlinien für Schnickschnack halten, sollten nicht in Zentren arbeiten, die HLM fahren. (Bitte ausdrucken und ans Arztzimmer hängen. Kollegiale Grüße! 😘)
„Für den äußersten Notfall gibt es in Deutschland Rettungshunschrauber“ Allein das stimmt ja nicht.
Ich sehe das auch so, aber: Wenn jemand auffällig ist denkt der RD doch häufiger an Medizin, als die Pol. Ich glaube schon, dass es Fälle gibt, die bei der Pol übel enden, die beim RD besser enden.