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Dirk
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Macht dienstlich was mit Datenschutz und Sicherheitsbehörden. Daneben auch etwas Wissenschaft. Hier nur persönliche Meinungen.
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Klappt das nicht, kann man sich an die Datenschutzaufsicht der jeweiligen Stelle melden. Das ist für die Staatsanwaltschaft und die Polizei die Datenschutzaufsicht des jeweiligen Bundeslandes. Für den Zoll aber z.B. die BfDI.
Hat man dann nach Korrektur und Aktualisierung weiterhin Bedenken an der Einhaltung der Zwei-Jahre-Löschung oder der Anwendung der Mitziehregel, muss man sich wiederum erst mal an das Bundesamt für Justiz wenden. Das sah in allen Fällen die ich kenne aber sehr aussichtslos aus. Die rechnen richtig.
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